Geschäftsordnung
- Der Arbeitskreis "Junge Demographie" ist ein Arbeitskreis im Sinne von § 2 (1) der Satzung der DGD.
- Satzung und Ausführungsbestimmungen zur Satzung der DGD gelten uneingeschränkt.
- Mitglied des Arbeitskreises kann jedes ordentliche Mitglied der DGD werden (durch elektronische Anmeldung über die Homepage des Arbeitskreises oder durch ein Schreiben an den/die Sprecher/-in des Arbeitskreises). Der Arbeitskreis erhebt keine eigenen Mitgliedsbeiträge.
- Die Arbeitskreis-Mitglieder wählen aus ihrer Mitte einen/eine Sprecher/-in sowie dessen/deren Stellvertreter/-in, die den Arbeitskreis nach außen vertreten. Diese Wahl erfolgt auf der Arbeitskreissitzung. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Die Wiederwahl ist möglich.
- Der/die Sprecher/-in gibt den Call for Papers zur jährlichen Arbeitskreisversammlung mindestens 5 Monate vor dem angesetzten Termin (durch Veröffentlichung auf der Webseite, Versendung per Email im DGD-Verteiler, etc.) bekannt. Die Einladung zur Arbeitskreisversammlung erfolgt per Email durch den/die Sprecher/-in mindestens zwei Monate vor dem Termin der Sitzung unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung.
- Der Arbeitskreis stimmt seine Veranstaltungen terminlich mit den weiteren Veranstaltungen der DGD ab.
- Die Aktivitäten des Arbeitskreises werden jährlich in einem Tätigkeitsbericht zusammengefasst und an die Mitglieder des Vorstands der DGD gesandt.


