home
Geschäftsordnung

  1. Der Arbeitskreis "Junge Demographie" ist ein Arbeitskreis im Sinne von § 2 (1) der Satzung der DGD.
  2. Satzung und Ausführungsbestimmungen zur Satzung der DGD gelten uneingeschränkt.
  3. Mitglied des Arbeitskreises kann jedes ordentliche Mitglied der DGD werden (durch elektronische Anmeldung über die Homepage des Arbeitskreises oder durch ein Schreiben an den/die Sprecher/-in des Arbeitskreises). Der Arbeitskreis erhebt keine eigenen Mitgliedsbeiträge.
  4. Die Arbeitskreis-Mitglieder wählen aus ihrer Mitte einen/eine Sprecher/-in sowie dessen/deren Stellvertreter/-in, die den Arbeitskreis nach außen vertreten. Diese Wahl erfolgt auf der Arbeitskreissitzung. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Die Wiederwahl ist möglich.
  5. Der/die Sprecher/-in gibt den Call for Papers zur jährlichen Arbeitskreisversammlung mindestens 5 Monate vor dem angesetzten Termin (durch Veröffentlichung auf der Webseite, Versendung per Email im DGD-Verteiler, etc.) bekannt. Die Einladung zur Arbeitskreisversammlung erfolgt per Email durch den/die Sprecher/-in mindestens zwei Monate vor dem Termin der Sitzung unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung.
  6. Der Arbeitskreis stimmt seine Veranstaltungen terminlich mit den weiteren Veranstaltungen der DGD ab.
  7. Die Aktivitäten des Arbeitskreises werden jährlich in einem Tätigkeitsbericht zusammengefasst und an die Mitglieder des Vorstands der DGD gesandt.